Uber entspricht nicht dem RGPD (DSGVO)
2020-06-20 Paris: Natürlich ist es nicht unser Anliegen, uns a) für die Rechte von Uber-Fahrpersonal einzusetzen, denn dieses unterschreibt ja bereits bei Eingehen eines Abhängigkeitsverhältnisses, daß es auf seine Rechte verzichtet und b) die Resopalrechte der sog. “EU” zu propagieren, die ja nicht als Ikone der Bürgerrechte gegründet wurde, sondern um im Gegenteil die Interessen der Konzerne besser gegen die Bürger durchsetzen zu können. Jedoch gemäß der Devise: “Versuch macht kluch” berichten wir gern gleichwohl darüber, daß die französische Liga der Menschenrechte (LDH) zusammen mit der Fahrergewerkschaft “Intersyndicale Nationale Vtc” (INV), die ihrerseits über keine eigene website verfügt, aber eine fremdbestimmte “Facebookseite” betreibt – was die Ironie noch perfekter macht – und der Anwaltskanzlei “Metalaw” eine Beschwerde wegen Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung (RGPD) (DSGVO) der “EU” an die Commission nationale informatique et libertés (CNIL) verwiesen hat. Die Aussicht darauf, daß im Falle des Erfolges Uber 4% ihres weltweiten Umsatzes als Strafe zahlen müßte, ist zwar verlockend, aber der US-amerikanische Klassenfeind mit imperialistischem Habitus dürfte sich ähnlich ignorant der Gesetzgebung der “EU” gegenüber verhalten, wie schon die völkerrechtswidrige Außenpolitik seines Heimatlandes dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag gegenüber: Urteile die USA betreffend werden grundsätzlich nicht anerkannt! …
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