Quelle: BFMTV

Die französischen Richter können Uber oder Deliveroo jederzeit dazu verpflichten, den Zustellern und VTCs einen Arbeitsvertrag anzubieten

2019-12-24 Paris: Der Verfassungsrat kritisierte eine Bestimmung des LOM-Gesetzes, die es ermöglicht hätte, die Plattformen vor einer Gerichtsentscheidung zu schützen, die ihre Beziehung zu Fahrern oder Kurieren mit einem Arbeitsvertrag neu bewertet hätte.

Der Verfassungsrat gab am Freitag bekannt, dass er einen Artikel des Gesetzes über die Ausrichtung der Mobilität (LOM) teilweise zensiert hat. Dieser Text verhinderte, dass ein Richter die Einstellung von Selbständigen im Dienste von Internetplattformen, die sie aufrufen (Deliveroo, Uber, etc…), als Arbeitsvertrag neu qualifizieren konnte. Mehr als 60 Abgeordnete und mehr als 60 Senatoren hatten Artikel 44 des LOM an den Rat verwiesen.

Der von ihm angeprangerte Artikel betrifft die Bedingungen, unter denen die Betreiber von Plattformen für die elektronische Vernetzung von Personen im Hinblick auf die Bereitstellung eines Fahrzeugs mit Fahrer oder die Lieferung von Gütern mit einem Zweiradfahrzeug “eine Charta aufstellen können, in der die Bedingungen und Verfahren für die Wahrnehmung ihrer sozialen Verantwortung festgelegt sind”.

Das Gesetz hatte diesen Sozialcharta-Mechanismus eingeführt, um die Plattformen rechtlich zu „schützen“. Damit sollte verhindert werden, dass Plattformen, die diese Sozialcharta in die Praxis umsetzen, durch die gesetzliche Neueinstufung von Verträgen zwischen ihnen und den von ihnen beschäftigten Selbständigen bedroht werden.

Der Verfassungsrat war der Ansicht, dass einige Bestimmungen des beanstandeten Artikels „es den Plattformbetreibern erlauben, in der Charta selbst die Elemente ihrer Beziehung zu den Selbständigen festzulegen, die vom Richter nicht zur Charakterisierung (…) des Bestehens eines Arbeitsvertrags herangezogen werden können“. In ihrer Entscheidung fügen die Weisen zur Rechtfertigung der Nichtigkeit des Artikels hinzu: „Der Gesetzgeber hat ihnen daher erlaubt, Vorschriften zu erlassen, die in den Bereich des Gesetzes fallen und hat daher den Umfang seiner Zuständigkeit missverstanden“.

„Die Bestimmung des Anwendungsbereichs des Arbeitsrechts und insbesondere der wesentlichen Merkmale des Arbeitsvertrages ist als eines der Grundprinzipien des Arbeitsrechts zu betrachten, die als solche in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen“, heißt es darin.

(Bildtext: Der Verfassungsrat hat einen Artikel des Gesetzes über die Ausrichtung der Mobilität (LOM) teilweise zensiert, der es einem Richter untersagt hat, die Einstellung von Selbständigen im Dienst von elektronischen Plattformen als Arbeitsvertrag umzuqualifizieren.) – Les juges français pourront toujours obliger Uber ou Deliveroo à offrir un contrat de travail aux livreurs et VTC (französisch, BFMTV, “Die französischen Richter können Uber oder Deliveroo jederzeit dazu verpflichten, den Zustellern und VTCs einen Arbeitsvertrag anzubieten“, 20. Dezember)

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Uber in Berufung wegen “unlauteren Wettbewerbs” und “elektronischer Wilderei” verurteilt

2019-12-15 Paris, Frankreich: Die Plattform Uber mit Mietwagenfahrern wurde am vergangenen Donnerstag in Frankreich wegen “unlauteren Wettbewerbs” und “elektronischer Wilderei” zum Nachteil des Klägers, des VTC-Unternehmens Viacab verurteilt, so ein Urteil des Berufungsgerichts Paris. Das Gericht “weist Uber France, Uber BV und Uber International BV an, die Fahrer nicht mehr zu ermutigen, bei der Suche nach Kunden auf der öffentlichen Straße zu fahren und zu parken”, heißt es in dem Urteil und hebt damit ein Urteil des Handelsgerichts Paris vom 30. Januar 2017 auf. Die drei Ubergesellschaften wurden gemäß § 700 ZPO (französische Zivilprozeßordnung) zur Zahlung von 106.000 Euro Schadenersatz und 15.000 Euro sonstigen Schadensersatzes an Viacab verurteilt, die mit den übrigen Ansprüchen erfolglos geblieben ist. Viacab, ein Mischkonzessionsbetrieb, der 2011 von Nicolas Rousseaux gegründet wurde, hatte allerdings eine Forderung von 4,7 Mio Euro geltend gemacht. Insbesondere stellt das Gericht fest, daß “Uber-Unternehmen durch den Betrieb des Uberpop-Dienstes, durch die Praxis der elektronischen Wilderei und durch den Einsatz von Fahrern, die unter dem Loti-Status tätig sind”, welcher leichter zu erreichen ist als bei Taxis oder VTCs, unlauteren Wettbewerb begangen haben. Uber wurde vor mehreren französischen Gerichten auf der Grundlage eines Gesetzes vom 1. Oktober 2014, des so genannten ThévenoudGesetzes (unter dem damaligen Wirtschaftsminister Macron erlassen) verfolgt, gegen welches das amerikanische Unternehmen bis zum Ende des Sommers 2015 mit “UberPop”, seinem Dienst für die Verbindung zu nicht professionellen Fahrern mit ihren Privatfahrzeugen, hart gekämpft hätte. Im April 2018 entschied der Europäische Gerichtshof, daß Frankreich und andere EU-Länder Transportdienstleistungen wie UberPop verbieten können. Wir zitieren nicht gern die professionellen Lügner der Ubertanic, aber ein Sprecher wiegelte ab, daß “dieser Fall vor allem den UberPop-Dienst beträfe, der 2015 in Frankreich eingestellt wurde. Die “Visualisierung” zum Einsatz der verschiedenen VTCs im Umfeld vor Auftragserteilung hätte Uber bereits gelöscht”. Da es unserer Kenntnis nach in Frankreich keine explizite Rückkehrpflicht gibt, hält sich also der Sensationsgehalt der Meldung in Grenzen. Die machen eben weiter so, bis es knallt. – Uber condamné en appel pour “concurrence déloyale” et “maraudage électronique (französisch, BFMTV u. Le Figaro, “Uber in Berufung wegen “unlauteren Wettbewerbs” und “elektronischer Wilderei” verurteilt”)

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