Schweiz

Ehemaliger Uber-Fahrer erhält Arbeitnehmerrechte

2020-05-13 Lausanne, Schweiz: Die naturgemäß behäbigen, aber steten Mühlen der Justiz mahlen weiter gegen die asoziale Plündermafia “Uber”. Wir übersetzten kurzerhand einen Artikel von “24heures.ch” vom 28.4.20:

Der Kantonsgerichtshof bestätigt eine Entscheidung des Arbeitsgerichts: Ein ehemaliger Fahrer der amerikanischen Marke hat mit sofortiger Wirkung Anspruch auf eine Abfindung bei ungerechtfertigter Entlassung.

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Monat des Niedergangs hat begonnen: Genf verbietet Uber die Tätigkeit in seinem Kanton

2019-11-01 Genf: Der Staatsrat Mauro Poggia (wir kolportierten) kündigte an, dass die rechtliche Analyse die Position des Staates gestärkt habe. Die Fahrer sollten Angestellte sein. Für Uber ist die Party vorbei.
Der Kanton Genf verbietet Uber, seine Tätigkeit unter den derzeitigen Bedingungen fortzusetzen. Das kalifornische Unternehmen hat 30 Tage Zeit, um gegen diese Entscheidung des Arbeitsministeriums Berufung einzulegen. Ein solcher Einspruch hätte eine aufschiebende Wirkung.
Der Bundesstaat Genf hat eine rechtliche Analyse des Falles Uber durchgeführt, erklärte Mauro Poggia, Genfer Staatsrat, am Freitag gegenüber Keystone-ATS. Nach der Untersuchung betrachtet die kantonale Verwaltung das Unternehmen als Verkehrsunternehmen, dessen Fahrer als Angestellte und nicht als Partner behandelt werden sollten.
Uber muss daher nach Angaben des Kantons Genf das kantonale Gesetz über Taxis und Chauffeurtransportwagen sowie das Obligationenrecht (Schuldrecht) befolgen. Uber hingegen glaubt, dass es ein einfacher Fahrtenvermittler ist, der einen Partnerschaftsvertrag mit Fahrern abschließt, die seine Plattform nutzen wollen.
Uber kann nun entweder der Gesetzgebung nachkommen oder beim Verwaltungsgericht gegen das ihm mitgeteilte Verbot der Ausübung seiner Tätigkeit Berufung einlegen. Die Berufung hätte eine aufschiebende Wirkung, was bedeutet, dass das Unternehmen seine Tätigkeit bis zu einer gerichtlichen Entscheidung fortsetzen kann.

Gleichzeitig erscheint am 4. November Ubers Quartalsbericht Q3 und endet am 6. November die sechsmonatige Sprerrfrist für Insider-Verkäufe der Investoren, die vor Ubers Börsengang investiert hatten. Dann würden gut 762 Mio. weitere Aktien den “Markt” fluten wobei jetzt schon 200 Mio. Aktien  schwer verkäuflich seien. Die Kauflaune an der NYSE soll derzeit ziemlich mies sein. Und als sei dies nicht schon Indikator für Ubers anstehenden Niedergang genug, läuft auch noch Ende November die vorläufige TfL-Lizenz für Uber in London aus. Happy Halloween! – Genève interdit à Uber d’opérer sur son canton (französisch, lematin.ch, “Genf verbietet Uber die Tätigkeit in seinem Kanton”)

 

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“In einer Welt autonomer Fahrzeuge brauchen wir mehr öffentliche Verkehrsmittel denn je”

2019-08-06 Cologny/Genf: Am 19. Juli ließ das Weltwirtschaftsforum einen verkehrswirtschaftsstrategischen Artikel von Raphael Gindrat veröffentlichen, der es in sich hat. Nun muß man nicht mit jedem Aspekt, der darin betrachtet wird, übereinstimmen. Denn bei “MaaS” z.B. wird klar, daß die Profiteure und Hüter des kapitalistischen Systems nicht nur ihre Schäfchen genau zählen, sondern noch mehr überwachen möchten. Aber auch die Betrachtung unter Einbeziehung von Erkenntnissen bezgl. AVs (Autonomous Vehicles) enthält für so manch einen politischen Apologeten sicherlich Überraschendes. Was uns hier ins Auge sprang, war die Erwähnung des Umstandes der wirtschaftlichen Schädlichkeit für Städte, die private Ride-Hailing Firmen wie “Uber” & Co. mit ihrer sinnlosen, egoistischen Überflutung mit Mietwagen mit Chauffeur verursachen, die man dort nun erkannt zu haben scheint. (Sehr witzig übrigens, wie “Google Translate” den Begriff “ride-hailing companies” mit “Hagelkampffirmen” übersetzte!) Und das Schönste in diesem Artikel dürfte sein, daß man eine Einschätzung des ITU (International Transport Forum) wiedergab: „Es gibt keinen Grund, warum derzeitige öffentliche Verkehrsbetriebe oder Taxiunternehmen keine aktive Rolle bei der Erbringung dieser Dienstleistungen spielen könnten“, heißt es in dem Bericht der ITU. „Die Steuerung der Verkehrsdienste, einschließlich der Vorschriften und Regelungen für Konzessionen, muss angepasst werden.“ Da könnte ja vielleicht unser bundesdeutsches PBefG als Vorbild gemeint sein? Unsere Botschaft: Eure fettigen Flossen weg vom PBefG, Hazardeure! Private Ride-Hailer und Klone: Raus! – In a world of autonomous vehicles, this is why we’ll need more public transport than ever (englisch, World Economic Forum, “In einer Welt autonomer Fahrzeuge brauchen wir mehr öffentliche Verkehrsmittel denn je”, 19. Juli)

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“Künstliche Intelligenz soll erkennen, ob Nutzer der App etwas getrunken haben…”

2018-09-28 (2018-06-12) Uber will wissen, ob wir betrunken sind (deutsch, Tagesanzeiger, Schweiz, “Künstliche Intelligenz soll erkennen, ob Nutzer der App etwas getrunken haben. Das soll die Sicherheit von Fahrern und Passagieren verbessern.”)

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