Frankreich

Uber entspricht nicht dem RGPD (DSGVO)

translating service2020-06-20 Paris: Natürlich ist es nicht unser Anliegen, uns a) für die Rechte von Uber-Fahrpersonal einzusetzen, denn dieses unterschreibt ja bereits bei Eingehen eines Abhängigkeitsverhältnisses, daß es auf seine Rechte verzichtet und b) die Resopalrechte der sog. “EU” zu propagieren, die ja nicht als Ikone der Bürgerrechte gegründet wurde, sondern um im Gegenteil die Interessen der Konzerne besser gegen die Bürger durchsetzen zu können. Jedoch gemäß der Devise: “Versuch macht kluch” berichten wir gern gleichwohl darüber, daß die französische Liga der Menschenrechte (LDH) zusammen mit der Fahrergewerkschaft “Intersyndicale Nationale Vtc” (INV), die ihrerseits über keine eigene website verfügt, aber eine fremdbestimmte “Facebookseite” betreibt – was die Ironie noch perfekter macht – und der Anwaltskanzlei “Metalaw” eine Beschwerde wegen Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung (RGPD) (DSGVO) der “EU” an die Commission nationale informatique et libertés (CNIL) verwiesen hat. Die Aussicht darauf, daß im Falle des Erfolges Uber 4% ihres weltweiten Umsatzes als Strafe zahlen müßte, ist zwar verlockend, aber der US-amerikanische Klassenfeind mit imperialistischem Habitus dürfte sich ähnlich ignorant der Gesetzgebung der “EU” gegenüber verhalten, wie schon die völkerrechtswidrige Außenpolitik seines Heimatlandes dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag gegenüber: Urteile die USA betreffend werden grundsätzlich nicht anerkannt!

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Die französischen Richter können Uber oder Deliveroo jederzeit dazu verpflichten, den Zustellern und VTCs einen Arbeitsvertrag anzubieten

2019-12-24 Paris: Der Verfassungsrat kritisierte eine Bestimmung des LOM-Gesetzes, die es ermöglicht hätte, die Plattformen vor einer Gerichtsentscheidung zu schützen, die ihre Beziehung zu Fahrern oder Kurieren mit einem Arbeitsvertrag neu bewertet hätte.

Der Verfassungsrat gab am Freitag bekannt, dass er einen Artikel des Gesetzes über die Ausrichtung der Mobilität (LOM) teilweise zensiert hat. Dieser Text verhinderte, dass ein Richter die Einstellung von Selbständigen im Dienste von Internetplattformen, die sie aufrufen (Deliveroo, Uber, etc…), als Arbeitsvertrag neu qualifizieren konnte. Mehr als 60 Abgeordnete und mehr als 60 Senatoren hatten Artikel 44 des LOM an den Rat verwiesen.

Der von ihm angeprangerte Artikel betrifft die Bedingungen, unter denen die Betreiber von Plattformen für die elektronische Vernetzung von Personen im Hinblick auf die Bereitstellung eines Fahrzeugs mit Fahrer oder die Lieferung von Gütern mit einem Zweiradfahrzeug “eine Charta aufstellen können, in der die Bedingungen und Verfahren für die Wahrnehmung ihrer sozialen Verantwortung festgelegt sind”.

Das Gesetz hatte diesen Sozialcharta-Mechanismus eingeführt, um die Plattformen rechtlich zu „schützen“. Damit sollte verhindert werden, dass Plattformen, die diese Sozialcharta in die Praxis umsetzen, durch die gesetzliche Neueinstufung von Verträgen zwischen ihnen und den von ihnen beschäftigten Selbständigen bedroht werden.

Der Verfassungsrat war der Ansicht, dass einige Bestimmungen des beanstandeten Artikels „es den Plattformbetreibern erlauben, in der Charta selbst die Elemente ihrer Beziehung zu den Selbständigen festzulegen, die vom Richter nicht zur Charakterisierung (…) des Bestehens eines Arbeitsvertrags herangezogen werden können“. In ihrer Entscheidung fügen die Weisen zur Rechtfertigung der Nichtigkeit des Artikels hinzu: „Der Gesetzgeber hat ihnen daher erlaubt, Vorschriften zu erlassen, die in den Bereich des Gesetzes fallen und hat daher den Umfang seiner Zuständigkeit missverstanden“.

„Die Bestimmung des Anwendungsbereichs des Arbeitsrechts und insbesondere der wesentlichen Merkmale des Arbeitsvertrages ist als eines der Grundprinzipien des Arbeitsrechts zu betrachten, die als solche in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen“, heißt es darin.

(Bildtext: Der Verfassungsrat hat einen Artikel des Gesetzes über die Ausrichtung der Mobilität (LOM) teilweise zensiert, der es einem Richter untersagt hat, die Einstellung von Selbständigen im Dienst von elektronischen Plattformen als Arbeitsvertrag umzuqualifizieren.) – Les juges français pourront toujours obliger Uber ou Deliveroo à offrir un contrat de travail aux livreurs et VTC (französisch, BFMTV, “Die französischen Richter können Uber oder Deliveroo jederzeit dazu verpflichten, den Zustellern und VTCs einen Arbeitsvertrag anzubieten“, 20. Dezember)

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Uber in Berufung wegen “unlauteren Wettbewerbs” und “elektronischer Wilderei” verurteilt

2019-12-15 Paris, Frankreich: Die Plattform Uber mit Mietwagenfahrern wurde am vergangenen Donnerstag in Frankreich wegen “unlauteren Wettbewerbs” und “elektronischer Wilderei” zum Nachteil des Klägers, des VTC-Unternehmens Viacab verurteilt, so ein Urteil des Berufungsgerichts Paris. Das Gericht “weist Uber France, Uber BV und Uber International BV an, die Fahrer nicht mehr zu ermutigen, bei der Suche nach Kunden auf der öffentlichen Straße zu fahren und zu parken”, heißt es in dem Urteil und hebt damit ein Urteil des Handelsgerichts Paris vom 30. Januar 2017 auf. Die drei Ubergesellschaften wurden gemäß § 700 ZPO (französische Zivilprozeßordnung) zur Zahlung von 106.000 Euro Schadenersatz und 15.000 Euro sonstigen Schadensersatzes an Viacab verurteilt, die mit den übrigen Ansprüchen erfolglos geblieben ist. Viacab, ein Mischkonzessionsbetrieb, der 2011 von Nicolas Rousseaux gegründet wurde, hatte allerdings eine Forderung von 4,7 Mio Euro geltend gemacht. Insbesondere stellt das Gericht fest, daß “Uber-Unternehmen durch den Betrieb des Uberpop-Dienstes, durch die Praxis der elektronischen Wilderei und durch den Einsatz von Fahrern, die unter dem Loti-Status tätig sind”, welcher leichter zu erreichen ist als bei Taxis oder VTCs, unlauteren Wettbewerb begangen haben. Uber wurde vor mehreren französischen Gerichten auf der Grundlage eines Gesetzes vom 1. Oktober 2014, des so genannten ThévenoudGesetzes (unter dem damaligen Wirtschaftsminister Macron erlassen) verfolgt, gegen welches das amerikanische Unternehmen bis zum Ende des Sommers 2015 mit “UberPop”, seinem Dienst für die Verbindung zu nicht professionellen Fahrern mit ihren Privatfahrzeugen, hart gekämpft hätte. Im April 2018 entschied der Europäische Gerichtshof, daß Frankreich und andere EU-Länder Transportdienstleistungen wie UberPop verbieten können. Wir zitieren nicht gern die professionellen Lügner der Ubertanic, aber ein Sprecher wiegelte ab, daß “dieser Fall vor allem den UberPop-Dienst beträfe, der 2015 in Frankreich eingestellt wurde. Die “Visualisierung” zum Einsatz der verschiedenen VTCs im Umfeld vor Auftragserteilung hätte Uber bereits gelöscht”. Da es unserer Kenntnis nach in Frankreich keine explizite Rückkehrpflicht gibt, hält sich also der Sensationsgehalt der Meldung in Grenzen. Die machen eben weiter so, bis es knallt. – Uber condamné en appel pour “concurrence déloyale” et “maraudage électronique (französisch, BFMTV u. Le Figaro, “Uber in Berufung wegen “unlauteren Wettbewerbs” und “elektronischer Wilderei” verurteilt”)

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“Orientierungsgesetz zur Mobilität – Zeichen der Beschwichtigung / Konkretisierungsbedarf”

2019-06-05 Frankreich: Der Zusammenschluß der Taxigewerkschaften ist am Ball! Sind sie auf “Augenhöhe” mit dem Macron-Regime außer mit ihrem Ortskunde-Faustpfand?
Pressemitteilung Gewerkschaftsübergriff landesweiter Taxi-Interessenvertreter
Paris, 29. Mai 2019
Heute hatten wir einen Austausch mit der DGITM (Direction générale des infrastructures, des transports et de la mer) in den Räumlichkeiten des Verkehrsministeriums zum Ausgang des T3P-Nationalkomitees (Seit dem 1. Januar 2015 heißt der Beruf “Betrieb von Transportwagen mit Fahrer” (VTC) und ist Teil des sogenannten “Speziellen Öffentlichen Personenverkehrs” (abgekürzt TPPP oder T3P). Unternehmen müssen sich nun in das VTC-Betreiberregister eintragen, das vom Ministerium für Ökologie, nachhaltige Entwicklung und Energie geführt wird) , in dem sich die Dienststellen des Ministers verpflichteten, den lang erwarteten Artikel 2 des Grandguillaume Gesetzes zu veröffentlichen, der die Datenkontrolle ermöglichen wird.
Wir haben aufseiten der Dienststellen des Ministers eine echte Aufmerksamkeit für unsere Forderungen nach Klärung der Aufzeichnungen festgestellt. Einige von ihnen sind bereits im Mobilitätsgesetz enthalten. Heute Morgen haben wir alle fehlenden Papierelemente überprüft, um eine Fortsetzung des Papierkrames zu erreichen, sowie den regulatorischen Teil, der dem Gesetz folgen wird und wir werden an der Entwicklung der Durchführungsvorrichtungen (Ausführungserlasse) beteiligt sein.
Zum jetzigen Zeitpunkt können wir nicht sicherstellen, dass die Verpflichtungen unserer Regulierungsbehörden zum jetzigen Zeitpunkt erfüllt werden.
Es gibt noch immer wichtige Themen, bei denen wir besonders wachsam sind und nur ihre endgültigen Entschließungen werden es ermöglichen, unsere Mobilisierung, die zum jetzigen Zeitpunkt ausgesetzt ist, aufzuheben.
Die noch offenen Punkte beziehen sich auf bestimmte Artikel, darunter die Artikel 14 und 15 und die vielen vorgenommenen Änderungen, die von Montag bis 15. Juni im Plenum diskutiert werden müssen. Während dieser Debatten müssen wir alle auf die Entwicklung des Gesetzes und die Umsetzung der Verpflichtungen achten.
Was Artikel 20 betrifft, so wird er in einer Weise geändert, die verbindlicher erscheint, aber zu diesem Thema werden wir keine Einigung erzielen und wir prüfen bereits alle nützlichen Maßnahmen und Aktionen, um diesem Text entgegenzutreten, der letztendlich auf den gleichen Gründen und Prinzipien wie der vorherige bestehen bleiben wird.
Am Ende wird unsere Aufmerksamkeit nicht nachlassen, wir bleiben sehr aufmerksam und warten auf die neuesten schlüssigen Antworten des Ministers und der Regierung. – Loi d’orientation sur les mobilités – des signes d’apaisements / un besoin de concretisation (französisch, Union Nationale des Taxis UNT, “Orientierungsgesetz zur Mobilität – Zeichen der Beschwichtigung / Konkretisierungsbedarf”)

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“Erste Runde der Mobilisierung von Taxis, Fahrschulen und Krankenwagenfahrern”

2019-05-21 Frankreich: Ob der Premier Edouard Phillippe der Forderung der geeinten Gewerkschaften stattgegeben hat, eine Konsultationssitzung abzuhalten, wissen wir zur Stunde nicht. Tatsache ist jedenfalls, daß gestern in Paris eine für uns ungewohnte, aber nachvollziehbare Koalition aus Taxifahrern, Fahrschulvertretern und Ambulanz-Beschäftigten gegen das LOM (Gesetzesentwurf zur Ausrichtung der Mobilität) auf die Straße und zur Nationalversammlung gezogen ist, um dagegen zu protestieren. Libération zitiert: “Über das LOM hinaus fordert (man) “die Anwendung des Thévenoud-Gesetzes von 2014 und des Grandguillaume-Gesetzes von 2016”, insbesondere ihre Bestimmungen zur Kontrolle der Plattformdaten. Eine Aussage des ehemaligen Abgeordneten Laurent Grandguillaume, Berichterstatter des gleichnamigen Gesetzes, der in einem frühen Morgen-Tweet seine Unterstützung zum Ausdruck brachte: “Die #taxi-Fahrer mobilisieren und haben Recht. Im Jahr 2016 wurde ein Gesetz verabschiedet. Warum wird es nicht vollständig angewendet, zwei Jahre, um einige Dekrete herauszubringen und warum will man es im #LOM auflösen?” Es sieht ganz so aus, als sei der Auftakt dessen, was im Ultimatum angedeutet wurde, gerade verabfolgt worden. Wir schauen mal nach den beiden erwähnten Gesetzestexten – Premier «round» de mobilisation des taxis, auto-écoles et ambulanciers (französisch, L’Express, “Erste Runde der Mobilisierung von Taxis, Fahrschulen und Krankenwagenfahrern”)

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Gewerkschaftsübergreifender Brief an den Premierminister

2019-05-17 Frankreich: Dicke Luft wegen des geplanten LOM-Gesetzes (Gesetzesentwurf zur Ausrichtung der Mobilität) Die französischen Taxigewerkschaften taten sich zusammen und schickten dem Premierminister Edouard Phillipe am 15. Mai ein Ultimatum. Hier unsere Übersetzung:

Gewerkschaftsübergreifender Brief an den Premierminister

Herr Premierminister,

Im Rahmen der Prüfung des LOM-Gesetzes (projet de loi d’orientation des mobilités) durch die Parlamentarier haben wir Sie und die Verkehrsministerin darum gebeten mit Besinnung zu verfahren, bevor unser Berufsstand allgemein in Bewegung versetzt wird.
Tatsächlich sind Ihnen die Auswirkungen bestimmter Artikel dieses Gesetzes auf die Überlebensfähigkeit der 60.000 Unternehmen unserer Branche sowie der 30.000 betroffenen Arbeitsplätze nicht unbekannt.

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“Wütende Taxifahrer blockieren den Flughafen bei der Eröffnung des Cannes-Festivals”

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“Mehr Staatsknete für E-Autos”

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“Prekarität. Franck Page, uberisierter Selbstunternehmer und Tod bei der Arbeit”

2019-01-25 Fahrradkuriere aufgepasst: Gewerkschaft CGT weist auf gefährliche Routenvorschläge der Uber-App hin – Précarité. Franck Page, autoentrepreneur ubérisé et mort au travail (französisch, L´Humanité, “Prekarität. Franck Page, uberisierter Selbstunternehmer und Tod bei der Arbeit”)

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“Französisches Gericht folgt Großbritannien mit seiner Entscheidung gegen Uber in einem Arbeitsvertragsverfahren”

2019-01-12 TaxiLeaks London: French court follows UK in ruling against Uber in ’employment’ contract case (englisch, Taxi Leaks, “Französisches Gericht folgt Großbritannien mit seiner Entscheidung gegen Uber in einem Arbeitsvertragsverfahren “)

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“Französisches Gericht: Uber und Fahrer sind durch einen “Arbeitsvertrag” gebunden”

2019-01-11 Nur angestellt, nicht selbständig: Pariser Berufungsgericht verweist zurück an Arbeitsgerichte: French court: Uber and drivers tied by ‘work contract’ (englisch, Politico, “Französisches Gericht: Uber und Fahrer sind durch einen “Arbeitsvertrag” gebunden”)

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“CNIL verhängt Geldbußen gegen Uber wegen Datensicherheitsfehlers im Zusammenhang mit Datenverletzung 2016”

2018-12-27 Frankreich: 400.000 € Strafe für Uber – “CNIL Fines Uber for Data Security Failure Related to 2016 Data Breach” (englisch, LexBlog, “CNIL verhängt Geldbußen gegen Uber wegen Datensicherheitsfehlers im Zusammenhang mit Datenverletzung 2016”, → Übersetzung des Artikels als *pdf) ◊

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