2020-03-11 Wie uns gestern ein Mitarbeiter des Frankfurter Taxirings mitteilte, hat dieser ein Anschreiben an die MdBs Ulli Nissen (SPD) und Janine Wissler (PdL) abgesandt. Eigentlich bräuchten diese wahrscheinlich gar nicht mehr einen solchen Hinweis, da sie wahrscheinlich längst verstanden haben, worum es in diesem Abwehrkampf geht und dem Taxigewerbe längst Unterstützung leisten. Weil es aber Querschlägereien aus der Taxipresse gab und die Bezahlpresse nebst “öffentlich-rechtlichen”, wie z.B. dem Berlin/Brandenburger “RBB”, der sich nicht mal entblödete, den Lampenputzer und wahrscheinlich klammheimlichen Sklavereibefürworter Mohnke vor seine Kameras zu zerren, die “Botschaft” nicht einheitlich und damit nicht klar genug hätte aufnehmen können, um die Öffentlichkeit zu erreichen, haben die Frankfurter Kollegen nochmal die rechtlichen Aspekte und humanistisch geregelten Grundwerte der Republik im Hinblick auf den kapitalistischen, marktradikalen Unfug, der leider auch im deutschen Bundestag teilweise fröhliche Urständ feiert, in diesem Anschreiben zusammengefasst. Wir hier als KollegInnen sind der Meinung, daß nicht nur das Taxigewerbe vorgeschoben gebrochen werden soll, sondern die Republik. Minister und Entscheider, die den marktradikalen Unfug unterstützen, sind als verfassungsfeindlich einzustufen. Der volkswirtschaftliche Schaden, den diese anrichten, lässt sich bereits klar in kapitalistischer Zählweise berechnen. Hinfort mit diesen Abtrünnigen! Es kann nicht sein, daß Staatsvertreter einer Republik wegen der dahinschmelzenden Kriegskasse von egoistischen Marodeuren republikanische Grundsätze verraten! Weil der Kollege uns kontaktierte, entschieden wir in gemeinsamer Absprache, das Anschreiben öffentlich zu machen. Die Kundgebung findet jedenfalls am 13. März auf dem Römerberg, Frankfurt/a.M. statt. Das wisst Ihr aber schon, weil es sehr gut ist, daß wir eine “Taxipresse” haben! UPDATE: Die Kundgebung wurde abgesagt, ein Ersatztermin wird rechtzeitig angekündigt.
Der Taxiverkehr ist mit einem Beschluss vom Bundesverfassungsgericht als ein zu schützendes Allgemeingut eingestuft worden. Der Taxiverkehr ist Daseinsvorsorge.
Der Taxiverkehr unterliegt der hoheitlichen Gewalt.
Die hoheitliche Gewalt mit den wichtigen und notwendigen Merkmalen der Verwaltungsakte, mit gesetzlich vorgegebener Klarheit, sind wichtige Voraussetzungen bei der verantwortungsvollen Personenbeförderung.
Die bestehenden Personenbeförderungsgesetze und die Taxiordnungen beinhalten unter anderem auch die Marktverhaltensregeln. Die Straßenverkehrsordnungen gehören auch dazu. Die öffentliche Sicherheit und Ordnung kann nur der Staat garantieren.
Die besiegelten, von den Behörden ausgestellten Genehmigungsurkunden, garantieren bis heute für den Taxiverkehr.
Die Aufsicht über den Verkehr mit Taxen und über die Personenbeförderung im Rahmen der Personenbeförderungsgesetze hat die vollziehende Behörde.
Der allgemeine Schutz des wichtigen Verkehrs mit Taxen ist gewährleistet.
Die hoheitlichen Vorgaben, wie zum Beispiel Tarif – Beförderungs – und Betriebspflicht, haben sich jahrzehntelang im allgemeinen Interesse bewährt. Die ausgewogene Tarifgestaltung, die eine Eigenwirtschaftlichkeit für die Taxiunternehmer ermöglicht, ist im Einklang mit dem Gemeinwohl und unterliegt der Behörde.
Eine unkalkulierbare Preisgestaltung bei der Beförderung ist für alle ausgeschlossen.
Die Bonität der Unternehmen, die Zuverlässigkeitsvoraussetzungen und der Zugang zu der verantwortungsvollen Personenbeförderung der Taxifahrer basieren auf den gesetzlichen Vorgaben und Kriterien.
Die Voraussetzungen werden ständig geprüft und sind jederzeit gewährleistet.
Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass durch den politischen Willen und durch politisch wirksame Kräfte Einiger der bestehende Taxiverkehr immer mehr in Frage gestellt wird.
Wird hier nicht schon durch den politischen Willen die Rechtslage ignoriert und durch die Akteure ausgehöhlt? Das bestehende und gültige Personenbeförderungsgesetz §49, mit der eingebundenen und sehr genauen Beschreibung der Rückkehrpflicht für Mietwagen, wird von diesen schon jetzt missachtet und unterlaufen. Verstöße gegen die Rückkehrpflicht sind in ganz Deutschland flächendeckend bewiesen, dokumentiert und allgemein bekannt.
Gerichte müssen sich jetzt damit befassen. Wie ist in diesem Zusammenhang die wichtige persönliche Zuverlässigkeit der Personenbeförderer zu bewerten, wenn schon jetzt gegen die Rückkehrpflicht verstoßen wird? Die vielen Urteile der Gerichte werden von den Beklagten (Konzernen) immer wieder mit leicht abgewandelten Geschäftsmodellen unterlaufen und nachgebessert. Die Prozesse können Jahre dauern.
Die Konzerne sind in den Beförderungsmarkt massenweise bei bestehender Rechtslage
(z.B. §49) eingedrungen, obwohl die rechtlichen Grundlagen nicht vorhanden sind. Diese mehr oder weniger kontrollierte Praxis geht zu Lasten der Wirtschaftlichkeit aller Beförderer! Letztendlich sind die Existenzen der vielen Taxiunternehmer und Fahrer in Deutschland gefährdet.
Wo ist die besiegelte Aufsicht der Behörde?
Wo ist der schutzwürdige Verkehr mit Taxen geblieben?
Die politisch Verantwortlichen sind nicht mehr in der Lage der Sache zu begegnen.
Die angepriesenen, sogenannten innovativen Konzepte sind nicht zu erkennen.
Die innovativen Konzepte bei der Fahrtenvermittlung (App) sind keine wirklich technische Erneuerung und beim Taxiverkehr schon seit Jahren in der Praxis etabliert.
Mittlerweile gibt es im bestehenden Taxiverkehr viele Anbieter.
Die fahrgastnahe Vermittlung und Beförderung hatte schon immer, solange es Taxi gibt,
eine Priorität.
Die Beförderung mit dem sogenannten Sammeltaxi hat es schon vor 30 Jahren gegeben und ist nichts Neues.
Taxiverkehr ist ein wichtiger Individualverkehr und sollte es auch bleiben. Mit der Beförderungs- und Tarifpflicht ist die Daseinsvorsorge und der Schutz aller gewährleistet.
Der im großen Stil vielversprechende und verlockende Markt der Personenbeförderung, mit den sogenannten innovativen Konzepten wird immer mehr vorangetrieben. Will man den hoheitlich eingerichteten und beaufsichtigten Taxiverkehr opfern für eine Personenbeförderung, die zum Beispiel abhängig ist von der Gewinnoptimierung börsennotierter Konzerne. Wer garantiert für die individuelle Beförderung des einzelnen Fahrgastes (Daseinsvorsorge)? Die Beförderung von Fahrgästen darf nicht im Ermessen eines Konzerns liegen, bei dem die Gewinnmaximierung das unternehmerische Handlungsmotiv ist.
Mit Rabattaktionen sind die Konzerne in den Markt der Personenbeförderung eingedrungen um diesen zu beherrschen. Dieses führt schon jetzt zu Wettbewerbsverzerrungen zugunsten der großen Akteure und festigt immer mehr die beherrschende Vormachtstellung der Konzerne auf dem Markt. Das Marktangebot der Beförderer, einschließlich Taxi, darf nicht abhängig sein von Konzernen oder dem freien Markt überlassen werden. Eine Preisdiktatur darf es nicht geben.
Die Selbstregulierungsmechanismen des Marktes sind nicht mehr kalkulierbar und greifen nicht.
Das Entstehen von wirtschaftlichen Vormachtstellungen muss verhindert werden.
Der Taxiverkehr wird in Deutschland von ca. 150000 Menschen ausgeübt. Seit Jahrzehnten sind viele Taxifahrer, vor allem auch die mit Migrationshintergrund, dem Taxigewerbe mit Dankbarkeit verbunden. Für sie war und ist es die Möglichkeit, ihre Existenz und damit ihren Lebensunterhalt in hoheitlich geordneten Verhältnissen zu sichern. Perspektivisch wird sich daran nichts ändern. Diese Perspektiven dürfen den vielen Menschen nicht genommen werden. Sie dürfen nicht dem Risiko ausgesetzt werden. Schon jetzt sind Unsicherheit und Existenzängste die ständigen Begleiter bei der Berufsausübung. Die gesamte Personenbeförderung darf nicht zu einem unüberschaubaren Pilotprojekt werden, bei dem es Opfer gibt!
Der politische Wille ist nicht erklärbar.
Der Verbraucher und alle Beteiligten müssen geschützt werden vor wirtschaftlichem Machtmissbrauch.
Die politisch Verantwortlichen sollten schon zum jetzigen Zeitpunkt und bei den jetzigen Entwicklungen und Bedingungen erkennen, dass die Verhütung des Missbrauchs wirtschaftlicher Machtstellung, im Interesse aller notwendig ist, bevor es zu spät ist.